Schluss mit Wetten auf der Brust

Werder Bremen darf auch zu Hause nicht mehr für bwin werben. Das Bremer Oberverwaltungsgericht hob ein anders lautendes Urteil auf. An dem Vertrag zwischen bwin und dem Fußballverein wollen beide Seiten dennoch festhalten

Nun müssen die neuen Trikots wohl auch zu Hause erst einmal im Schrank bleiben. Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) teilte gestern seine Entscheidung im Rechtsstreit um Sponsor „bwin“ mit: Dem FC Werder Bremen ist es künftig verboten, bei Heimspielen auf seinen Trikots mit dem privaten Wettanbieter zu werben.

Das Gericht bestätigte damit eine Untersagungsverfügung des Stadtamtes Bremen. Das hatte dem Verein am 7. Juli verboten, im eigenen Stadion mit dem Aufdruck des Sponsors aufzuspielen. Als Begründung verwies es auf Paragraf 284 des Strafgesetzbuches, das öffentliches Glücksspiel ohne behördliche Genehmigung untersagt. Bisher war jedoch strittig, ob die Lizenz, die bwin in Sachsen erhalten hat, auch in Bremen gilt. Die Bremer Richter machten nun deutlich, dies sei nicht der Fall: Die 1990 nach DDR-Recht erteilte Genehmigung gestatte es nicht, „bundesweit im Internet Sportwetten anzubieten“, hieß es in einer Pressemitteilung. Eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts in erster Instanz hoben die Richter auf.

Sie verwiesen in ihrer Urteilsbegründung auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 28. März dieses Jahres. Darin bestätigte dieses das Recht des Staates auf ein Wettmonopol, solange damit Maßnahmen zur Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht verbunden seien. Diese Vorgaben, so die Bremer Richter, würden im Bundesland Bremen beachtet. Ein ordnungsrechtliches Vorgehen sei damit erlaubt.

Bei bwin ist man mit der Entscheidung unzufrieden. Direktor Jörg Wacker beklagt sich über den geschaffenen „Flickenteppich rechtlicher Entscheidungen“, der von Bundesland zu Bundesland anders aussehe. Leidtragende dieser „Planungsunsicherheit“ seien die Partnervereine und -verbände des Wettanbieters. Wacker will nun den für November erwarteten Beschluss des Europäischen Gerichtshofes im Placanica-Verfahren abwarten, einem ähnlichen Fall in Italien. Zudem behalte sich bwin eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts vor, teilte Wacker mit.

Bei Werder Bremen will man nun auf eine schon beim Spiel in Hannover erprobte Regelung zurückgreifen: Pressesprecher Tino Polster kündigte an, die Werder-Spieler würden künftig „we win“ auf der Brust tragen. An dem Vertrag mit bwin werde nicht gerüttelt: Beide Seiten hätten sich heute noch einmal zueinander bekannt, so Polster.Philipp Ratfisch