Eon-Tochter muss hohe Strafen zahlen

ENERGIE Weil der Konzern in Brandenburg offenbar den Wechsel von Kunden zu anderen Anbietern verzögerte, drohen nun Forderungen von bis zu 1,3 Millionen Euro. Unternehmen prüft noch die Vorwürfe

BERLIN dpa | Wegen der Behinderung neuer Stromanbieter muss die in Brandenburg sitzende Eon-Regionalgesellschaft Eon Edis 650.000 Euro Strafe zahlen. Ein entsprechender Bescheid der Bundesnetzagentur lag am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur vor. Sollte Eon Edis nicht bis Dienstag die Behinderungen aufheben, wird sogar eine Strafzahlung von 1,3 Millionen Euro fällig.

Hintergrund ist der von Wettbewerbern wie Lekker Strom und dem Ökostromanbieter Lichtblick erhobene Vorwurf, dass Eon den Wettbewerb auf Regionalebene systematisch behindere. „Wir prüfen derzeit, ob der Sachverhalt zutreffend ist“, sagte ein Eon-Edis-Sprecher. Er betonte: „Anträge zu Anbieterwechseln werden mit höchster Priorität behandelt.“ Eon Edis begründet die Verzögerungen mit Problemen bei der Umstellung des EDV-Systems.

Lekker-Strom-Geschäftsführer Thomas Mecke klagte dagegen im Spiegel, notwendige Abrechnungsdaten und Protokolle von abgeworbenen Kunden würden nicht oder nur verspätet bereitgestellt. Lichtblick-Vorstand Gero Lücking sagte der dpa: „Das Ganze ist ein Skandal.“ Sein Unternehmen habe mehr als 1.000 Fälle von Behinderungen etwa beim Wechsel zu Lichtblick dokumentiert, die Forderungen seines Unternehmens gegen Eon beliefen sich auf 150.000 bis 350.000 Euro. Neben Eon Edis fielen auch Eon Mitte (Hessen, Südniedersachsen, Westthüringen und Ostwestfalen) und Eon Avercon (mittleres und östliches Niedersachsen, Sachsen-Anhalt) negativ auf, sagte Lücking.

Die Bundesnetzagentur verweist in der „Zwangsgeldfestsetzung“ darauf, dass Eon Edis die Aufforderung, Missstände beim Stromanbieterwechsel und bei der Bereitstellung von Daten zu beseitigen, missachtet habe.

Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) erklärte auf dpa-Anfrage, das Verhalten von Eon Edis sei kein Einzelfall. Solange Netze nicht neutral und unabhängig agierten, bestehe die Versuchung, den eigenen Strombetrieb zu bevorzugen. Verhindert werden könne dies nur durch eine Gesetzesänderung: Auf der Ebene der Verteilnetze müsse das natürliche Monopol der Netze klar vom wettbewerblichen Bereich des Vertriebs getrennt werden.