AUSLIEFERUNGSHAFT
: Karlsruhe schützt Flüchtlinge besser

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht hat Flüchtlinge und insbesondere anerkannte Asylbewerber besser vor einer Auslieferungshaft geschützt. Die Haft ist unzulässig, wenn der Flüchtling aus offenkundigen Gründen ohnehin nicht ausgeliefert werden kann. Damit gab Karlsruhe der Beschwerde eines Kurden aus der Türkei statt. Weil er als Mitglied der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans gefoltert und zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, floh er nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde anerkannt. (afp)