Leservorwurf

Völlig fehl am Platz

Ausgerechnet die taz glaubt in ihrem Artikel „Kein einheitliches Erbrecht“ vom 19. 3. 14 schon jetzt Fragen nach dem Erbrecht im Fall der Passagiere der vermissten Malaysia Airlines 370 stellen zu müssen. Ja, wie verrückt beziehungsweise geschmacklos ist das denn? Das sind Fragen, die allenfalls die Angehörigen vielleicht später einmal interessieren werden. Im Moment haben die bestimmt andere Sorgen. Fragen, die nicht wirklich von öffentlichem Interesse sind. Mir erschließt sich daher die Sinnhaftigkeit dieses Beitrags nicht. Was also hat euch zu diesem Beitrag bewogen? Für mich wäre er in jeder Zeitung völlig fehl am Platz, aber ganz besonders ist er es in der taz. JÜRGEN REITH, Neuss

Die taz antwortet
Wir müssen auch unbequeme Fragen stellen

Lieber Herr Reith,

wir glauben erst mal gar nichts. Wir hinterfragen. Und manchmal schauen Journalist_innen auch in die Zukunft, sind eventuell einen Schritt weiter – das gehört zur Arbeit dazu. Natürlich weiß niemand bis jetzt etwas mit hundertprozentiger Sicherheit: Die Wrackteile der Boeing 777 werden nun offenbar im Indischen Ozean vermutet. Und auch zuvor war jede Information, die gestreut wurde, meistens höchstspekulativ. Wir wollten uns aber gerade nicht dem Ungefähren widmen, sondern dem Konkreten.

Sie mögen diese Fragen als geschmacklos empfinden, aber es ist real und dann eben doch – so makaber es Ihnen scheint – wichtig. Die zentrale Fragestellung ist: Ab wann werden Menschen, die unauffindbar sind, für tot erklärt. Und welches internationale Recht greift eigentlich? Unsere Aufgabe als Journalist_innen ist es eben, Fragen zu stellen – auch unbequeme. Und wir versuchen sie zu beantworten. Sie sagen, diese seien nicht von öffentlichem Interesse. Ich frage mich, woher Sie das so genau wissen. Herzlichst, Enrico Ippolito, Redakteur taz2