Betr.: Gegendarstellung taz-Berlin vom 15./16.09.2006 Seite 25

In der taz, die Tageszeitung vom 15./16.09.2006 ist auf Seite 25 eine redaktionelle Anmerkung zu einer Gegendarstellung der Wochenzeitung „JUNGE FREIHEIT“ erschienen, die folgende unrichtige Behauptung enthält: „Im jüngsten Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz heißt es (…), die „Junge Freiheit“ biete rechtsextremistischen Autoren weiterhin vereinzelt ein Forum.“ „Über die Berechtigung der „Jungen Freiheit“, (…) findet derzeit ein Rechtsstreit zwischen einem Landesamt für Verfassungsschutz und der „Jungen Freiheit“ statt.“

Hierzu stellt ich Folgendes fest:

Im jüngsten Jahresbericht des Bundesamtes wird die „JUNGE FREIHEIT“ nicht erwähnt. Sie befindet sich auch mit keinem Landesamt für Verfassungsschutz in einem Rechtsstreit.

Berlin, 18.09.2006

Dieter Stein

als Geschäftsführer JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.

Anmerkung der Redaktion:

Mit dieser Darstellung hat die Junge Freiheit recht. Im Bundesverfassungsschutzbericht zum Jahr 2004 – online seit Ende 2005 und aktuell verfügbar – heißt es zwar: „Die … Junge Freiheit … bietet rechtsextremistischen Autoren weiterhin vereinzelt ein Forum.“ Dazu werden Beispiele genannt. In diesem Bericht wird auch mehrfach aus einem umfangreichen Interview mit dem NPD-Vorsitzenden Voigt zitiert, dem die JF ihre Seiten geöffnet hat. Allerdings gibt es seit dem Mai 2006 eine Vorabfassung des Berichts für das Jahr 2005, in dem die JF nicht mehr genannt wird.

Bis zum Juni bzw. Juli 2006 hat die JF mit den Landesämtern für Verfassungsschutz NRW bzw. Baden-Württemberg Rechtsstreitigkeiten über frühere Nennungen der Zeitung in Berichten dieser Ämter geführt. Diese Verfahren sind durch Vergleiche beendet worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2005 entschieden, dass die Aufnahme einer Zeitung in einen Verfassungsschutzbericht einem Eingriff in die Pressefreiheit gleichkommt und dass daher bestimmte Mindestanforderungen für die Berichtsaufnahme dargelegt werden müssen. In den aktuellen Berichten der genannten Landesämter und des Bundesamtes wird die JF nun nicht genannt. Ergebnis der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist also: Kein Bundes- oder Landesamt für Verfassungsschutz sieht derzeit Anlass, die Junge Freiheit in ihren aktuellen Berichten zu nennen. Die Redaktion