Performance statt Begabung

Betr.: taz Bremen v. 22.9., „Lehrer fühlen sich gescheucht“

Man muss jetzt auf die erste Eltern warten, die das in der Bremer Verfassung garantierte Recht auf „Bildung gemäß Begabung“ (§27) einklagen. Wer das Schulgesetz und die dazu gehörende Verordnungen und Erlasse liest, muss zugeben, dass die Bildung nicht gemäß Begabung, sondern gemäß Performance ermöglicht wird. Nicht die Fähigkeiten, sondern die Noten entscheiden. Wissenschaftlich ist jedoch belegbar, dass Noten keine Indikation für Begabung sind. OLAV VAN GERVEN, Bremen