Wahlrecht nur für Deutsche

STAATSGERICHTSHOFS-URTEIL

Nix wird’s mit dem Ausländerwahlrecht in Bremen: Der Staatsgerichtshof hat den einschlägigen Gesetzesentwurf kassiert. Mit seinem Urteil hat er am Montag die Öffnung, die im Grundgesetz durch die Einfügung des Kommunalwahlrechts für EU-BürgerInnen entstanden war, ängstlich verrammelt und vernagelt – statt sie zur Tür auszubauen. Angeblich, damit das Wahlvolk, aus dessen Entscheidung sich die Zusammensetzung der Länderkammer ableitet, homogen ist: Alle müssen Deutsche sein. Was, angesichts des Minimal-Einflusses einer WählerInnenstimme auf die Bundesratszusammensetzung, lachhaft klänge, wäre das Problem nicht so gravierend: Dass die Staatsmacht zwölf Prozent der ihr unterworfenen Bürger von der Mitbestimmung ausschließt, ist mit der Menschenwürde nicht vereinbar, bleibt aber Gesetz.

Die CDU in Gestalt der Jungabgeordneten Luisa Katharina Häsler sah sich „bestätigt“ und bedauerte freudestrahlend jene, die sich „falsche Hoffnungen gemacht“ hätten. Ratlos dagegen die Koalitionsfraktionen: Klar, Matthias Güldner, Chef der Bürgerschafts-Grünen, versprach „weiter an dem Ziel festzuhalten, dass alle Menschen, die hier leben, wählen dürfen“. Nur: Möglichkeiten, sich dem in Bremen anzunähern, gibt’s keine. „Jetzt ist es an der CDU im Bund, sich zu verhalten“, sagte daher der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Björn Tschöpe.

Gelegenheit dazu verschafften ihr am Donnerstag Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) durch ihren Kompromiss zum Staatsbürgerschaftsrecht. Demzufolge wäre künftig der Doppelpass für migrantische Kinder möglich, die mit 21 acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre hier die Schule besucht haben. Der Jubel hält sich in Grenzen: „Es bleibt“, kommentierte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD), „bei einem riesigen, integrationsfeindlichen Bürokratiemonster“.  BES