moneta: Altersvorsorge statt VWL
: Häufig attraktiver

Mit Erstaunen stellen wir immer wieder fest, dass viele ArbeitnehmerInnen über Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sparen, obwohl sie gar keine staatlichen Zuschüsse bekommen, was grundsätzlich immer dann der Fall ist, wenn man über mehr als 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen verfügt. Der Arbeitgeberanteil sowie die eigenen Sparleistungen unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Sozialabgabenpflicht.

Viel effektiver wäre es hier, statt über VWL in betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Dann nämlich bleibt der gesamte Betrag von der Steuer verschont und bis Ende 2008 sogar von den Sozialabgaben. Bietet der Arbeitgeber erst gar keine VWL-Zuschüsse an, sondern stattdessen einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, bleiben die Beiträge auch über das Jahr 2008 hinaus sozialabgabenfrei. Diese Regelung findet sich mittlerweile auch schon in zahlreichen Tarifverträgen wieder. Bei gleichem Nettoaufwand kann so etwa doppelt so viel angespart werden wie über den Weg der VWL.

Betriebliche Altersvorsorge ist übrigens Hartz-IV-sicher – so wie Rürup- oder Riester-Renten. Letztere werden häufig abgeschlossen, ohne vorher zu prüfen, ob betriebliche Altersvorsorge nicht viel effektiver wäre. Dies dürfte in den meisten Fällen auf mangelnder Kenntnis der tatsächlichen staatlichen Förderung beruhen.

Auch glauben immer noch einige, betriebliche Altersvorsorge sei ein Goodwill-Akt des Arbeitgebers. Fakt ist, dass – mit Ausnahme des öffentlichen Dienstes – jeder ein Recht darauf hat. Zu bedenken ist hier allerdings, dass es sich bei betrieblicher Altersvorsorge immer um Verträge handelt, die frühestens mit dem 60. Lebensjahr als Kapitalabfindung oder Rente zur Verfügung stehen. Sie können also nicht für einen mittelfristigen Kapitalbedarf eingesetzt werden.

SUSANNE KAZEMIEH, Finanzmaklerin, ist Gründerin der Frauenfinanzgruppe,Grindelallee 176, 20144 Hamburgwww.frauenfinanzgruppe.de