UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS
: Auch Opposition darf kontrolliert werden

KOBLENZ | Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss darf grundsätzlich auch zur Kontrolle einer Oppositionsfraktion eingesetzt werden. Das entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz in dem Urteil zu einem U-Ausschuss, der sich mit den Finanzen der rheinland-pfälzischen CDU-Fraktion befasst. Nach allen maßgeblichen Kriterien beschränke die Landesverfassung das parlamentarische Untersuchungsrecht nicht auf die Überwachung der Regierung, entschieden die Richter. (afp)