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UNGARNGesetz verletzt Menschenrechte

STRASSBURG/BUDAPEST | Das neue ungarische Kirchengesetz, dem zufolge religiöse Gemeinschaften vom Parlament zugelassen werden müssen, verletzt die Menschenrechte. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Dienstag fest. Geklagt hatten mehrere kleine Gemeinschaften, die durch das neue Gesetz ihren offiziellen Status verloren hatten. Die Regierung hatte argumentiert, dass viele Vereine sich als Religionsgemeinschaften deklariert hätten, um an Staatsgelder zu kommen. (dpa)

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