GESUNDHEITSPROBLEME
: Schichtarbeiter haben Recht auf Tagdienst

ERFURT | Krankenschwestern müssen keine Nachtschichten leisten, wenn ihnen dies aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist. In diesem Fall muss ihnen zu anderen Zeiten eine Beschäftigung angeboten werden. Pflegerinnen, die nachts nicht mehr arbeiten können, dürfen nicht entlassen werden, urteilte gestern das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es sei dem Arbeitgeber möglich, seine betrieblichen Abläufe so zu ändern, dass die Frau nur tagsüber arbeiten gehen kann. (epd)