Ein Einsehen gehabt

Bleiberecht für Suada D.

Schwierig zu sagen, ob die Zufälligkeit deprimierend ist oder ob man sich einfach mal freuen kann: darüber, dass die 29-jährige Suada D. aus dem Landkreis Wittmund am letzten Dienstag für sich und ihre drei minderjährigen Kinder ein Bleiberecht erhalten hat. Eigentlich hatte die Ausländerbehörde des Landkreises auf Drängen des niedersächsischen Innenministeriums Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg eingelegt, dass der Romni Suada D. ein Bleiberecht zugesprochen hatte. Nach einem Bericht der taz hatte der Landkreis die Berufung zurückgezogen. Ein Erfolg – der einen aber auch fragen lässt, was mit denen geschieht, die nicht in den Medien auftauchen.

Suada D. hat nach 23 Jahren Aufenthalt in Deutschland nun Sicherheit. Das Verwaltungsgericht hatte ihr im Mai letzten Jahres „Verwurzelung in die hiesigen Verhältnisse“ attestiert. Sie könne sich problemlos auf Deutsch verständigen und sei in ihrer Gemeinde Friedeburg in Ostfriesland „in das soziale und gesellschaftliche Leben gut integriert“. Eben dies war in der Vergangenheit für viele Verwaltungsgerichte ein rechtliches Ausreisehindernis für langjährig Geduldete in Deutschland.

Dennoch wollte der Landkreis Wittmund Suada D. nach Serbien abschieben – und legte ausgerechnet auf Rat des niedersächsischen Innenministeriums Berufung ein. Das Urteil, so die Begründung, stehe im Gegensatz zur ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts in ähnlichen Fällen. Zeitgleich aber arbeitet Innenminister Pistorius (SPD), der nach der Ära des Hardliners Schünemann (CDU) erklärtermaßen einen Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik einleiten will, an einem neuen Erlass. Demzufolge soll das humanitäre Aufenthaltsrecht „großzügig im Sinne der Betroffenen“ angewandt werden. Außerdem solle er sicherstellen, so erklärte ein Ministeriumssprecher, dass Ausländer „wegen ihrer Verwurzelung in Deutschland“ ein Bleiberecht erhalten können.

Vor diesem Hintergrund klang die Erklärung der Behörde, es gehe um eine Klärung in letzter Instanz und zwar „im Interesse einer Gleichbehandlung bei vergleichbaren Sachverhalten“, vorsichtig gesagt, bemüht. Inoffiziell hörte man, dass ein Zurückrudern im Fall Suada D. schlicht zu peinlich sei.

Nun hat man sich eines Besseren besonnen. Innenminister Pistorius, der erst im Zuge der Berichterstattung von dem Fall erfahren haben will, nannte das Vorgehen „nicht schlüssig“. Der Rechtsstreit wird nun nicht weiter betrieben. Wichtiger wäre es gewesen, so sagte Pistorius, „der Familie zu helfen“. Dazu ist nun alle Gelegenheit.  GRÄ