Opposition will nach Karlsruhe

Linke und Grüne kündigen Klage gegen die Regierung wegen Verschleppung der Aufklärung im BND-Ausschuss an

Wolfgang Neskovic: „Die Bundesregierung stellt administrative Regeln über die Verfassung“

BERLIN taz ■ Linksfraktion und Grüne kündigten gestern eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht an. Der Grund sei die andauernde Verschleppung und Behinderung der Aufklärungsbemühungen im sogenannten BND-Untersuchungsausschuss durch die große Koalition. Wolfgang Neskovic, Obmann der Linksfraktion im BND-Ausschuss, sagte: „Ich hoffe, wir kriegen die Klage noch vor Weihnachten hin.“ Ähnlich äußerte sich der grüne Obmann Hans-Christian Ströbele.

Sowohl die Linksfraktion als auch die Grünen unterstrichen ihre Übereinstimmung mit der FDP in dieser Frage. Alle drei Oppositionsparteien haben diesen Schritt schon seit längerem erwogen – nicht, weil man aus Prinzip vorm Bundesverfassungsgericht klagen wolle, sondern weil die Regierung mit ihrer destruktiven Haltung keine andere Wahl lasse. Die große Koalition verhindere die Aufklärung diverser Fälle im Untersuchungsausschuss: Angefangen beim ehemaligen Guantánamo-Häftling Murat Kurnaz über die Entführung des Deutsch-Libanesen Khaled El Masri bis hin zu geheimen Flügen der CIA von deutschen Flughäfen aus. Neskovic bezeichnete diese Strategie der Regierung als „Sabotage und Blockade“.

Der Obmann der Linken führte dafür mehrere Beispiele an, ohne ins Detail gehen zu können. Das verbiete ihm die Geheimhaltungspflicht – genau das sei ja ein Teil des Problems. Die Regierung gebe viele der beantragten Akten gar nicht heraus oder stelle sie unter diverse Geheimhaltungsstufen. So habe der Ausschuss zum Beispiel bis heute nicht ein einziges Aktenblatt aus der Zeit vor El Masris Entführung zu Gesicht bekommen. Diese exzessive Geheimhaltung gehe so weit, dass abgeheftete Presseerklärungen von früher, die ihrer Natur nach für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen seien, im öffentlich tagenden Ausschuss als geheimhaltungsbedürftig zu gelten hätten. Außerdem würden bestimmte Zeugen eine Aussagegenehmigung nur für nichtöffentliche Sitzungen des Ausschusses erhalten. Neskovics Urteil ist klar und deutlich: „Die Regierung stellt administrative Regeln über die Verfassung. Ein Untersuchungsausschuss muss ein Instrument der Öffentlichkeit sein.“ JENS KÖNIG