„Verzichtbare Verwüstung“

GERICHTSVERHANDLUNG Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Bremer Autobahnpläne

■ 59, ist einer der Sprecher der „Bürgerinitiativen Obervieland/Huckelriede für eine menschenschengerechte A281“

taz: Herr Breeger, wie sehen Sie denn die juristischen Chancen?

Nobert Breeger: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich sehr mit den Details der Autobahnpläne beschäftigt. Anfang der Woche hat es einen zweiseitigen Fragenkatalog geschickt, der heute abgehandelt wird. Das ist nicht die Regel, und macht uns Hoffnung.

Was deutet denn darauf hin, dass der Planfeststellungsbeschluss für Monsterknoten und Querspange nicht korrekt ist?

Aus unserer Sicht gab es für das Bauvorhaben keine ergebnisoffene Variantenprüfung. Grundsätzlich weicht die Planung von ihrem Ziel ab, die Verkehrsbelastung in der Stadt zu mindern: Denn vor Huckelriede und Kattenturm würden Verkehrslärm und -belastung steigen. Wie die verschiedenen Bauabschnitte verknüpft werden, kam spät an die Öffentlichkeit und verschärfte das Problem.

Sollte Sie Recht bekommen, müssten neue Pläne her …

Eine abgestimmte Planung macht Verwüstungen verzichtbar. Im aktuellen Vorhaben erscheint die Querspange nur als Provisorium, das später wieder abgerissen werden soll. Der Monsterknoten könnte auf dem jetzigen Hornbach-Gelände entstehen statt auf enteignetem Bauernland und nahe an Wohnungen.

Resigniert Ihre Initiative, wenn das BVerwG keine Einwände hat?

Nein, das BVerwG prüft nur die formale Rechtmäßigkeit. Inhaltlich und politisch sind der Bremer Senat und die Bürgerschaft verantwortlich. Dort bekunden alle Fraktionen, eine andere Planung zu wollen als die jetzige.

Das heißt?

Wir werden weiter unabhängig von der Gerichtsentscheidung die Politik an ihren Taten messen, nicht an ihren Worten.

INTERVIEW: ANDREAS KOOB

10 Uhr, IX Senat des BVerwG, Simsonplatz 1, Leipzig