WINNENDEN-PROZESS
: Schöffe darf nicht teilnehmen

STUTTGART | Im Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden hat das Landgericht Stuttgart einen Schöffen auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen Befangenheit abgelehnt. Der 59-jährige Laienrichter hatte vor rund zwei Wochen in betrunkenem Zustand Polizisten beleidigt und bedroht. Das Verhalten des Laienrichters sowie seine Aussagen gegenüber der Polizei gingen „weit über die Grenze des Tolerierbaren hinaus“, so das Gericht. Der Prozess wird nun lediglich mit dem zweiten Schöffen fortgesetzt. (afp, dapd)