KINDESMISSBRAUCH
: Runder Tisch für Stärkung der Opferrechte

BERLIN | Der Runde Tisch zu Kindesmissbrauch hat sich gestern für eine Stärkung der Rechte der Opfer ausgesprochen. Nach seinem dritten Treffen in Berlin legte das Gremium einen Zwischenbericht vor. Das Verschweigen, Vertuschen und Verdrängen habe ein Ende, erklärten Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Bildungsministerin Annette Schavan und Familienministerin Kristina Schröder (beide CDU), die den Runden Tisch leiten.

Sie zogen eine positive Bilanz. Erste Bausteine seien umgesetzt. Dazu zählen neben dem Opferschutz Standards zur Vorbeugung und Verhinderung sexuellen Missbrauchs in Schulen, Kindergärten und Vereinen sowie der Aufbau eines Forschungsnetzwerks, für das aus dem Forschungsetat 30 Millionen Euro bereitgestellt werden. Zur Stärkung der Rechte der Opfer ist eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist von 3 auf 30 Jahre vorgesehen. Sie gilt für Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die strafrechtliche Verjährungsfrist beträgt 20 Jahre von der Volljährigkeit des Opfers an und soll nicht ausgeweitet werden. (epd)