VERBRAUCHERKREDITE
: BGH kippt Bearbeitungsgebühren

KARLSRUHE | Banken dürfen keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen. Entsprechende Klauseln in den Kreditverträgen seien unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gestern. Das oberste Gericht gab zwei Klägern recht, die gegen Postbank und National-Bank vorgegangen waren. Konkret prüfte der BGH Vertragsklauseln, nach denen Verbraucher für ihren Kredit nicht nur Zinsen zahlen müssen, sondern auch ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt.

Die Postbank hatte dem jetzt klagenden Kunden für die Aufnahme eines Kredits in Höhe von mehr als 49.100 Euro eine Gebühr von 1.200 Euro berechnet. Der Kunde hatte den Darlehensvertrag 2012 online aufgenommen. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden wollte die Vertragsklauseln mit einer Klage gegen die National-Bank generell verbieten lassen. Zahlreiche Vorinstanzen hatten bislang zugunsten der Verbraucher entschieden. Was fehlte, war ein höchstrichterliches Grundsatzurteil. Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden. Für die Banken stehen Millionenbeträge auf dem Spiel. (dpa)