Gremium befindet über Opfer

BLEIBERECHT Beim Brand verlor Malik A. seine Familie, nun wird über seinen Verbleib entschieden

Die Entscheidung des Gremiums über das Bleiberecht von Malik A. ist überfällig

Beim tragischen Brand in einer Flüchtlingsunterkunft sind am 5. Februar in der Eimsbüttler Straße seine 33-jährige Frau und ihre beiden sieben- und achtjährigen Söhne im Rauch erstickt. Voraussichtlich heute entscheidet nach taz-Informationen die Härtefallkommission über das Bleiberecht von Malik A..

In dem Gremium, das befugt ist, ausreisepflichtigen Ausländern aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, sitzen bislang fünf Delegierte der Fraktionen SPD, CDU, Grüne, Linke und FDP. Die Kommission spricht der Innenbehörde eine Empfehlung aus, wie über den Fall zu entscheiden ist. Formal ist die Innenbehörde ist zwar nicht verpflichtet ihrer Entscheidung zu folgen, in der Praxis hat die Behörde aber noch nie abweichend gehandelt.

Die Entscheidung über den Verbleib von Malik A. ist überfällig, da dessen Aufenthaltserlaubnis seit dem 9. Mai ausgelaufen ist. Für den Antrag hatte der Cousin des aus Pakistan stammenden Mannes eine mehrere Seiten umfassende Petition gestartet, wie das Hamburger Abendblatt berichtete.

Bei den tragischen Ereignissen waren neben den verunglückten Familienangehörigen weitere 27 Hausbewohner zum Teil durch Verpuffungen schwer verletzt wurden. Die Polizei ermittelte in mehreren Fällen gegen Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr wegen Brandstiftung. Diese wird einem strafunmündigen 13-Jährigen der Jugendfeuerwehr Altona zur Last gelegt, der sich seither in psychiatrischer Behandlung befindet. FCK