Schutz ab Windstärke 8

WIESBADEN AP ■ Wer sein Haus nicht gegen Sturmschäden sichert, kann so seinen Versicherungsschutz gefährden. Oft reichen schon einfache Mittel aus, teure Schäden und damit Ärger zu vermeiden, wie das Infocenter der R+V Versicherungen mitteilt. Auf jeden Fall sollte die Versicherung immer sofort über Schäden informiert werden. Und die sollten erst dann repariert werden, wenn sich die Versicherung ein Bild davon gemacht habe.

Wie die Experten erklären, übernehmen Versicherungen Sturmschäden ab Windstärke 8. Die Hausratversicherung zahle dabei Schäden innerhalb der Wohnung. Die Wohngebäudeversicherung deckt hingegen die Schäden außen am Gebäude ab – sofern Sturm mitversichert ist.

Wer allerdings Türen und Fenster offen lässt, handele fahrlässig und gehe leer aus. Die Betroffenen seien verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. „Hat der Wind beispielsweise das Dach abgedeckt und es regnet in die Wohnung, müssen die Möbel geschützt und in Sicherheit gebracht werden.“

Bei Sturmwarnung ist es sinnvoll, die Rollläden an allen Fenstern komplett herunterzulassen. „Ein halb geschlossener Rollladen kann durch starken Wind ausgehebelt werden.“ Möbel und Blumenkästen auf Balkon oder Terrasse sollten gut gesichert oder gar in den Keller gestellt werden. Auch außen angebrachte Markisen, Satellitenschüsseln und leichte Vordächer seien bei Sturm gefährdet. Deshalb der Rat: Im Herbst überprüfen, ob alles ausreichend befestigt ist.