Sachsen bleibt hart

ANTI-EXTREMISMUS-KLAUSEL Land hält an umstrittener Regel bei der Vergabe von Fördermitteln fest

DRESDEN epd | Die sächsische Regierungskoalition von CDU und FDP will an der umstrittenen Anti-Extremismus-Klausel für staatlich geförderte Organisationen festhalten. „Es ist unbestritten richtig und notwendig, bei der Vergabe von Fördermitteln auf die Verfassungstreue des Fördermittelempfängers zu achten“, teilten die Landtagsfraktionen von CDU und FDP am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressemitteilung in Dresden mit. In der Klausel sollen sich die Empfänger staatlicher Fördergelder ausdrücklich zur Demokratie bekennen und dies auch für ihre Partner garantieren.

Wer Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalte, bekomme damit nicht nur Geld, sondern auch die Aufgabe, mit den Mitteln verantwortungsvoll und im Sinne der freiheitlichen Grundordnung umzugehen, heißt es in der Erklärung der sächsischen Regierungsfraktionen weiter. Fatal wäre es hingegen, wenn mit Steuergeldern Links- oder Rechtsextremisten unterstützt würden.

Experten haben sich inzwischen skeptisch über die Verfassungsmäßigkeit einer Extremismusklausel geäußert. Initiativen und Vereine müssen unter anderem auch im Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ einer entsprechenden Klausel zustimmen, um Fördergelder zu erhalten.