Haasenburg muss dichtbleiben

KINDERHEIM Gericht weist Beschwerde der Betreiber zurück

HAMBURG taz | Die Betreiber der umstrittenen Haasenburg-Heime sind auch in zweiter Instanz mit ihrer Beschwerde gegen die im Dezember verfügte Schließung gescheitert. „Die Haasenburg-Heime bleiben vorerst zu“, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Freitag mit.

„Überwiegendes“ spreche dafür, dass das Wohl der untergebrachten Kinder „durch das pädagogische Konzept des Betreibers und die praktische Umsetzung des Konzepts gefährdet ist“, so die Richter. In den Heimen habe sich ein Klima entwickelt, das Zwangsmaßnahmen gegen die untergebrachten Schützlinge begünstige. Ein Gutachten der Betreiber sei „nicht überzeugend“.

Das OVG stützte sich auf die Erkenntnisse der Untersuchungskommission, die das brandenburgische Jugendministerium im Juni 2013 nach in der taz veröffentlichten Vorwürfen eingesetzt hatte. Ein Ministeriumssprecher zeigte sich „sehr erfreut“ über die Entscheidung. Noch offen ist das Hauptsacheverfahren: Das aber wird wohl Jahre dauern. KAIJA KUTTER