GroKo verteidigt Herdprämie

BETREUUNGSGELD Auch SPD-Ministerium sieht keine rechtlichen Bedenken

FREIBURG taz | Die Bundesregierung hält das Betreuungsgeld für verfassungskonform. Der Bund habe das Gesetz erlassen dürfen, heißt es in einer 84-seitigen Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht, die der taz vorliegt. Grundrechte seien durch das Gesetz nicht verletzt.

Die Stellungnahme ist pikant, weil das Betreuungsgeld vor Bildung der Großen Koalition ein heftiger Streitpunkt zwischen Union und SPD war. In ihrem Wahlprogramm hatte die SPD noch die Abschaffung der sogenannten Herdprämie gefordert. Am Ende setzte die CSU das Betreuungsgeld durch, als Ausgleich für die staatliche Förderung beim Ausbau von Kitas.

Seit August 2013 erhalten Eltern für Kinder, die keine öffentliche Kita besuchen, monatlich 100 Euro. Ab August 2014 wird die Leistung auf 150 Euro pro Monat erhöht. Hiergegen klagte im Februar 2013 das SPD-regierte Bundesland Hamburg. Das Land kritisiert vor allem, dass der Bund für das Gesetz gar nicht zuständig gewesen wäre.

Das weist die Bundesregierung nun zurück. Das Betreuungsgeld sei eine Maßnahme der „öffentlichen Fürsorge“ – und dafür sei der Bund grundsätzlich zuständig. Familien mit kleinen Kindern seien generell „hilfs- und unterstützungsbedürftig“. Ein Bundesgesetz sei auch zur Wahrung einheitlicher Lebensbedingungen „erforderlich“.

Die Stellungnahme der Bundesregierung hat federführend die SPD-Familienministerin Manuela Schwesig betreut, eigentlich eine Gegnerin des Betreuungsgelds. Wohl auf Wunsch der SPD heißt es in dem Papier ausdrücklich, dass hier „keine politischen Aussagen zum Betreuungsgeld getroffen werden“. Es gehe nur um verfassungsrechtliche Fragen. CHRISTIAN RATH