Verdächtiger kommt in Jugendeinrichtung

GEWALT Jugendlicher muss nach tödlichem Messerangriff nicht in Untersuchungshaft

Nach einer tödlichen Messerattacke auf einen 17-Jährigen ist der 15 Jahre alte Tatverdächtige laut Staatsanwaltschaft in einer Jugendeinrichtung in Brandenburg untergebracht worden. Bei Jugendlichen seien die Voraussetzungen für die Unterbringung in Untersuchungshaft sehr streng, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner. Diese lägen bei dem 15-Jährigen nicht vor. So habe er beispielsweise einen festen Wohnsitz in Berlin. Die Ermittlungen gegen ihn wegen Totschlags und der Beteiligung an einer Schlägerei liefen weiter.

Der 15-Jährige ist den Ermittlungsbehörden laut Steltner wegen verschiedener „eher nicht so gravierender Delikte“ seit geraumer Zeit bekannt. Er werde bislang nicht als Intensivtäter geführt. Als Intensivtäter werden bei Polizei und Staatsanwaltschaft Straftäter geführt, die im Jahr mindestens zehn gravierende Delikte begehen. Das 17-jährige Opfer war bei einer Auseinandersetzung mehrerer Jugendlicher am Samstag auf dem U-Bahnhof Wittenau mit einem Messer attackiert und tödlich verletzt worden. Er konnte zunächst wiederbelebt werden, erlag wenig später in einer Klinik aber seinen schweren Verletzungen.

Offenbar können die Ermittler zur Rekonstruktion der Tat nicht auf die Aufnahmen einer Überwachungskamera am U-Bahnhof zurückgreifen, wie bild.de unter Berufung auf Staatsanwaltskreise berichtet. Demnach habe die Videokamera keine Aufnahmen speichern können, weil die angeschlossene Festplatte defekt war. Die Polizei hatte mehrere Jugendliche vorläufig festgenommen, bis auf den 15-Jährigen kamen sie wieder auf freien Fuß.

Die Junge Union Reinickendorf kündigte für Samstag um 17 Uhr eine Versammlung am U-Bahnhof Wittenau an. Alle Jugendlichen der Stadt seien aufgerufen teilzunehmen. (dpa)