Zur Geisterstunde

Nachtsitzungen des Parlaments sind möglich: Paragraph 20 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages legt fest:„(1) Termin und Tagesordnung jeder Sitzung des Bundestages werden im Ältestenrat vereinbart, es sei denn, dass der Bundestag vorher darüber beschließt oder der Präsident sie nach § 21 Abs. 1 selbständig festsetzt.“Eine Sprecherin des Bundestags bestätigt: „Es gibt keine fixen Bestimmungen, von wann bis wann der Bundestag tagen darf. Da ist der Bundestag völlig flexibel.“ Sache interfraktioneller Vereinbarungen sei es auch, ob Reden zu einzelnen Tagesordnungspunkten vorab zu Protokoll gegeben werden. ML