Kein Schadenersatz

JUSTIZ Landgericht Braunschweig weist die Klage eines Sprossenherstellers nach Ehec-Epidemie ab

BERLIN dpa/taz | Der Hamburger Sprossenhersteller Deiters & Florin GmbH hat nach der Ehec-Epidemie 2011 keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Landgericht Braunschweig wies am Dienstag die Klage ab. Das Unternehmen forderte Schadenersatz in Höhe von 1 Million Euro vom Bundesamt für Verbraucherschutz. Der Betrieb machte einen eklatanten Umsatzeinbruch geltend und kritisierte, dass das Amt die Hersteller unter Generalverdacht gestellt habe.

Das Unternehmen werde überlegen, ob es in die nächste Instanz gehe, sagte Geschäftsführer Norbert Deiters am Dienstag der taz. Nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung werde man prüfen, ob Berufung eingelegt werde. Allerdings könne das Kostenrisiko für das noch immer angeschlagene Unternehmen zu hoch sein. Die Ehec-Epidemie bstand darin, dass 53 Menschen an dem Darmkeim starben und mehr als 4.000 erkrankten.