Kein Speichergesetz

VORRATSDATEN Die deutsche Justizministerin lässt sich von der EU-Kommission nicht beirren

FREIBURG taz | Die Bundesjustizministerin lässt sich nicht entmutigen. Auch nachdem die EU-Kommission signalisiert hat, sie halte an der Vorratsdatenspeicherung fest, will Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) keinen Gesetzentwurf zur erneuten Einführung vorlegen.

Seit einem Verfassungsgerichtsurteil im März gibt es in Deutschland keine Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten mehr. Entgegen einer EU-Richtlinie von 2006 wird nicht sechs Monate lang gespeichert, wer wann wen angerufen hat oder sich im Internet aufhielt. Karlsruhe hat eine solche Vorratsspeicherung allerdings nicht generell verboten, sondern nur einen deutlich besseren Schutz der Daten gefordert.

Seitdem verlangt die CDU/CSU, die Justizministerin möge schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vorratsspeicherung vorlegen. Das hat diese bisher aber mit Verweis auf eine Überprüfung der Richtlinie auf EU-Ebene abgelehnt. In Brüssel wird jedoch nicht viel passieren. „Wir brauchen die Vorratsspeicherung“, sagte die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström Anfang Dezember. Die Kommission wird also sicher keinen Vorschlag zur Abschaffung der Richtlinie vorlegen. Sie wird wohl nur Detailänderungen der Richtlinie vorschlagen.

Leutheusser-Schnarrenberger hält dennoch an ihrer Ablehnung gegenüber einer anlasslosen Massenspeicherung von Bürgerdaten fest. Sie werde einen Vorschlag für das „Quick-Freeze“-Verfahren vorlegen, erklärte jetzt das Ministerium auf taz-Anfrage. Dabei werden nur Daten, die noch vorhanden sind, im Verdachtsfall kurzfristig gesichert. CHRISTIAN RATH