Berlin bleibt weiß – und glatt

SCHNEE Das Chaos vor den Haustüren erinnert an den letzten Winter. Senat sieht aber Verbesserungen

Schneematsch am Straßenrand, Glätte und Schneeberge auf den Gehwegen: Viel scheint sich durch das neue Räumgesetz an der Situation für Fußgänger und Radfahrer nicht geändert zu haben. „Seit 1. Dezember sind 300 Beschwerden eingegangen und über 100 Bußgeldanträge auf den Weg gebracht worden“, bestätigt der Ordnungsamtsleiter von Friedrichshain-Kreuzberg, Joachim Wenz. Auch sein Kollege Marc Schulte vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gesteht, es seien „noch immer einige schwarze Schafe“ unter den Räumfirmen und Hauseigentümern.

Nach dem Chaos im vergangenen Winter hatte der Senat das Straßenräumgesetz verschärft: Hauseigentümer dürfen zwar Dritte beauftragen, um den Schnee auf dem Bürgersteig zu beseitigen – sie bleiben aber haftbar, wenn sich Schnee türmt und Menschen stürzen. Eckpunkte der Novelle gab der Senat im März bekannt, Monate vor dem nächsten Schneefall.

Die Bezirke hoffen gleichwohl, mit Hilfe des neuen Gesetzes leichter Bußgeldbescheide vollstrecken zu können. Ob sich das bewahrheitet, muss sich zeigen: In vier Wochen dürften die ersten Bescheide zugestellt werden. Gerichte, Eigentümer und Senat streiten sich derzeit noch über die Bußgelder aus dem vergangenen Winter – und dabei zeichnet sich ab, dass es für das Land schwer werden dürfte, an sein Geld zu kommen. Entweder ist die Haftungsfrage nicht zu klären, oder Richter schmettern Klagen mit dem Hinweis auf ein „Kavaliersdelikt“ ab.

Diesmal wird es besser, ist sich die Sprecherin der Umweltverwaltung, Regina Kneiding, sicher: „Die Hauseigentümer können jetzt leichter belangt werden, sie sind die Adressaten der Ordnungsämter.“ Falls eine Winterdienstfirma nicht geräumt habe, müsse sich der Eigentümer das Geld notfalls von der beauftragten Firma wiederholen.

Der Eigentümerverband Haus & Grund widerspricht dieser Rechtsauffassung. Häufig sei kein Ersatz für schlecht arbeitende Firmen zu bekommen, sagt Sprecher Dieter Blümmel. „Es gibt einfach zu wenig Anbieter.“ Daher gelte der Grundsatz: „Der Staat kann nichts Unmögliches von seinen Bürgern verlangen.“ Blümmel glaubt, dass die Eigentümer die Richter auf ihrer Seite haben. „Die meisten Bescheide werden im Nirvana landen“, prophezeit er. CHRISTOPH BERGER, KRISTINA PEZZEI