Ein Herz für Platane und Kastanie

STADTUMBAU Zwei alte Bäume an der Kastanienallee sollen Luxuswohnungen weichen. Jetzt knüpft die BVV Mitte die Baugenehmigung an den Erhalt der grünen Riesen. Dagegen will der Investor notfalls klagen

Ein Luxusbauvorhaben an der Kastanienallee 63 in Prenzlauer Berg soll nur genehmigt werden, wenn die beiden Bäume auf dem Grundstück erhalten bleiben. Das hat am Donnerstagabend die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Mitte beschlossen. Dafür eingesetzt hatten sich Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) und Vertreter fast aller Parteien.

Das Grundstück ist eine der letzten Baulücken im Kiez, bebauen will es der Investor Diamona & Harnisch mit einem Komplex von 21 Eigentumswohnungen. Dazu müssten nach den bisherigen Planungen zwei mehr als hundert Jahre alte Bäume gefällt werden.

Schon im Vorfeld hatte es Diskussionen über die Zukunft der 110-jährigen Kastanie und der 125-jährigen Platane gegeben. So schlug das Bezirksamt Mitte dem Investor alternative Baupläne vor, die den Erhalt der Bäume gewährleisten würden. Dieser ließ allerdings ein bauplanungsrechtliches Gutachten erstellen, das zu dem Ergebnis kam, alle alternativen Baupläne seien unzulässig. Deshalb besteht Diamona & Harnisch weiterhin auf dem ursprünglichen Konzept, will aber den Verlust der Baumriesen durch Ersatzpflanzungen an anderer Stelle ausgleichen – und zwar durch doppelt so viele wie gesetzlich vorgesehen.

Gothe gibt sich mit diesem Vorschlag nicht zufrieden. „Ersatzpflanzungen können niemals den emotionalen Wert von Bäumen ersetzen, die inzwischen älter sind als der Stadtteil selbst“, so der Baustadtrat. Er will sich weiter für den Erhalt der historischen Bäume einsetzen und hat auch schon einen neuen Plan: Das Bezirksamt hat bereits eine Bebauungsalternative präsentiert, die nicht nur die Beibehaltung der ursprünglichen Baumasse erlaubt. Ein öffentlicher Weg über das Grundstück soll auch den Zugang zu der im Inneren des Blocks gelegenen Kita ermöglichen.

Gothe sagte am Freitag, es bestehe ein Anspruch auf die öffentliche Begehung des Grundstücks. Ob sich der Bezirksstadtrat und das Immobilienunternehmen einig werden können, soll in der kommenden Woche in einem Gespräch geklärt werden. Beide Parteien streben eine außergerichtliche Einigung an, schließen aber nicht aus, dass der Konflikt letztlich vor Gericht ausgetragen werden muss. CIN