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DIE KLEINE WORTKUNDE

Rechtzeitig vor Weihnachten warnt das Bundeskriminalamt vor gefährlichen Kräutermischungen. In der Wortwahl folgt das Amt dabei der Werbesprache von Drogendealern: Legal Highs.

Das BKA hat die Bezeichnung von seinen Kollegen in Großbritannien und den USA übernommen, die schon länger über solche Produkte klagen. Sie werden als Duftmischungen oder Badesalze verkauft und können deshalb nicht verboten werden. Von den Käufern würden sie allerdings als „Ersatzdrogen geraucht, geschnupft oder geschluckt“.

Bei Begriffen aus der Drogenszene ist es wie mit den Drogen selbst – eine genaue Herkunftsbestimmung ist schwierig. Legal Highs wurde 1973 als Buchtitel von Adam Gottlieb publiziert, im Verlag „Ronin Bücher für unabhängige Geister“. In dem Buch wurden verschiedene nicht verbotene Substanzen aufgelistet und wie sie in den USA damals zu bekommen waren. Neben alten Bekannten wie Belladonna, Betelnuss oder Pilzen fanden sich auch Raritäten wie „California Poppy“, „Madagascar Periwinkle“ oder „Pipilzintzintli“. Seitdem geistert die Formulierung Legal Highs durch die Verbotsdebatten der verschiedenen Länder.

Die Warnung des BKA und die Verlautbarung in den hiesigen Medien erinnert doch stark an die deutsche Verbotsdebatte bei Spice an Weihnachten 2008. Im Januar 2009 war Spice dann verboten. Ob es diesmal auch so schnell gehen könnte, ist fraglich. Die Zusatzstoffe in den Kräutermischungen, meist künstliche Cannabinoide, werden häufig verändert, um einem Verbot zu entgehen.

Das BKA wäre gut beraten, keine weiteren Buchtitel von Adam Gottlieb zu übernehmen. Sonst bekämen wir bald Warnhinweise vor den „Vergnügen des Kokain“, „Kochen mit Cannabis“ oder „Peyote und andere psychoaktive Kakteen“. CAJA

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