DIE DREI FRAGEZEICHEN
: „Wir haben keine Wahl“

WAS? Nach einem Benefizkonzert für pakistanische Flutopfer in Münster hat die Gema eine Rechnung von 470,23 Euro gestellt, rund 5 Prozent der Gesamtein- nahmen der ganzen Charity-Chose. Das ärgerte den Veranstalter

taz: Frau Müller, sind die Tantiemen deutscher Künstler wichtiger als die Flutopfer in Pakistan?

Bettina Müller: Zunächst mal generell: Die Gema ist gesetzlich verpflichtet, Veranstaltungen zu lizensieren. Wir haben da keine Wahl, sondern sind vom Urheberrecht verpflichtet. Natürlich geht es hier nicht darum, die Interessen der Künstler gegen die der pakistanischen Kinder aufzurechnen. Auch die Veranstalter von Benefizveranstaltungen haben Kosten dadurch, dass sie Musik verwendet haben, die ja auch dazu beiträgt, dass es überhaupt Spenden gibt.

Wie werden die Beträge für Lizenzen festgelegt?

Bei Benefizveranstaltungen handeln wir normalerweise – und so war es auch in Münster – einen Rahmenvertrag aus, der den Veranstaltern einen Rabatt von 10 Prozent einräumt. Die Tarife richten sich nach der Anzahl der Plätze und der Höhe der Eintrittspreise. Wir beziehen nicht die Liste der gespielten Musikstücke ein, da wir zu 98 Prozent das Weltrepertoire vertreten und somit die Gema-Vermutung gilt, dass bei jeder Veranstaltung geschützte Stücke gespielt werden.

An wen zahlt die Gema, wenn sie sich selbst an Charity-Veranstaltungen beteiligt?

Wenn Sie damit unsere Jahresveranstaltungen in Berlin meinen, da melden wir die Veranstaltung ganz normal vorher an, und dann kommen die Einnahmen auch unseren Mitgliedern zugute. INTERVIEW: CARSTEN JANKE

■ Bettina Müller ist Pressesprecherin der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema)