Strafanzeigen gegen Sportschützen

WAFFENHANDEL II Gegen Mitglieder des Schützenvereins Kaltenkirchen ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg nun doch wegen illegaler Geschäfte

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt nun doch wegen illegaler Waffengeschäfte im Umfeld des Schützenvereins Kaltenkirchen. Hintergrund ist eine erneute Strafanzeige des Journalisten Lars Winkelsdorf, der im Zusammenhang mit diesen Geschäften vom Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) bereits rechtskräftig verurteilt wurde.

Winkelsdorf habe „durch verschiedene Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte versucht, das Verfahren wieder aufzurollen“, sagt die Sprecherin der Staatsanwatschaft, Nana Frombach. Die aktuelle Strafanzeige richte sich gegen insgesamt sieben Beschuldigte.

Winkelsdorf hatte den Hauptangeklagten 2006 für zwei Fernsehbeiträge engagiert, in denen dieser incognito die Funktion verschiedener Waffen demonstrierte. Als der Sportschütze ein Jahr später erzählte, Waffen ins Rotlichtmilieu zu liefern, erstattete Winkelsdorf Anzeige.

Das Hamburger Landeskriminalamt ( LKA) fand im Haus des Sportschützen ein umfangreiches Waffenarsenal. Im Kalender fanden sich Terminhinweise auf Partys beim Hells Angels Charter Northend Alveslohe bei Norderstedt (taz berichtete). Vor dem Amtsgericht wurden diese Erkenntnisse jedoch von einem LKA-Ermittler 2010 bestritten, sodass der Angeklagte nur wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt wurde.

Erst im März hatte Winkelsdorf erneut einen Zeugen präsentiert, der Mitglied des Schützenvereins Kaltenkirchen war und bei Partys der Hells Angels mitfeierte. An Eides statt erklärte er, dass außer dem damaligen Beschuldigten „noch weitere Personen mit Waffen handelten“. Sie seien noch im Verein aktiv.

Die Anklagebehörde wollte das Verfahren damals nicht wieder aufnehmen. Den Sinneswandel erklärt Frombach nun damit, dass in einer neuen eidesstattlichen Erklärung „neue Anhaltspunkte“ vorhanden seien, sodass der Zeuge vernommen werden müsste, so Frombach. „Das alte Strafverfahren wird aber schon wegen der Verjährung nicht wieder aufgenommen.“  PEMÜ