New York verbannt unerwünschte Fette

Gesundheitsschädliche Fette und Öle dürfen künftig in New Yorker Speisebetrieben nicht mehr verwendet werden. Eine freiwillige Vereinbarung hatte nichts genutzt. Jetzt soll ein strenges Verbot das Herzgift in Nahrungsmitteln reduzieren

VON WOLFGANG LÖHR

Die Stadt New York geht jetzt mit einem strengen Verbot gegen die Verwendung gesundheitsschädlicher Fettsäuren vor. Alle 24.600 Restaurants und Imbissstuben müssen die „schlechten Fette“, die sogenannten Transfettsäuren, aus ihren Küchen verbannen. Transfettsäuren entstehen vor allem beim Erhitzen bestimmter billiger Fette und Öle. In Pommes und anderen frittierten Speisen sind sie zum Teil in hohen Konzentrationen zu finden. Sie gelten als Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und sollen den Cholesteringehalt im Blut negativ beeinflussen. Gesundheitsexperten gehen davon aus, dass durch das Verbot der Transfette allein in New York jährlich rund 500 Todesfälle verhindert werden können.

Die gesundheitsschädlichen Transfettsäuren entstehen vor allem, wenn sogenannnte teilgehärtete Fette stark erhitzt werden. Margarine etwa bestand früher oft aus bis zu 20 Prozent teilgehärteten Fetten. Die Teilhärtung war notwendig, um aus flüssigen Rohstoffen – etwa aus Sonnenblumenöl – eine streichfähige Masse herzustellen. Werden diese Fette stark erhitzt, entstehen daraus die unerwünschten Transfettsäuren. Mittlerweile sind dank neuer Techniken die Transfettsäuren in Margarine stark reduziert, maximal 2 Prozent darf sie enthalten.

Ursprünglich hatten die New Yorker Politiker einmal gehofft, dass mit einer freiwilligen Vereinbarung die Transfettsäuren in der Nahrung reduziert werden könnten. Die Mehrzahl der Restaurants hätte zwar den Anteil der gesundheitsschädlichen Fettsäuren in ihren Speisen reduziert, gab die Gesundheitsverwaltung vor wenigen Monaten bekannt, doch insgesamt sei der Verbrauch an Transfetten nicht zurückgegangen. Ein verbindliches Verbot sei daher unumgänglich, hieß es gestern.

Vorgesehen ist, dass das Transfettverbot in zwei Stufen umgesetzt wird. Bis Juli 2007 dürfen nur Öle und Fette zum Frittieren verwendet werden, die sicherstellen, dass in einer Mahlzeit nicht mehr als 0,5 Gramm Transfettsäuren enthalten sind. Ein Jahr später müssen auch alle anderen Produkte diesen Grenzwert einhalten. Betroffen davon sind nicht nur Restaurants, sondern auch Cafés und Konditoreien. Verpackte Lebensmittel, auf denen im Übrigen schon in allen US-Staaten seit Anfang des Jahres der Gehalt an Transfettsäuren stehen muss, sind von dem Verbot nicht betroffen. Hier hätte die Stadt New York andernfalls Schwierigkeiten mit anderen Bundesstaaten bekommen, da aus diesen keine transfetthaltigen Produkte mehr hätten angeliefert werden dürfen.

Während man in den USA auf den Packungen nachlesen kann, wie viel von den gesundheitsschädlichen Fetten im Produkt enthalten ist, bleibt diese Information in fast allen anderen Ländern vor dem Verbraucher verborgen. In der EU hat nur Dänemark Höchstgrenzen für Transfette in der Nahrung festgelegt. Dort dürfen dieses Fette maximal zwei Prozent des Gesamtfettgehaltes ausmachen.

„Ein derartiger Grenzwert wäre auch bei uns sinnvoll“ sagt die Ökotrophologin Ulrike Gonder. „Ein Verbot muss nicht sein.“ Das Beispiel Dänemark zeige, dass es verfahrenstechnisch möglich ist, diesen Grenzwert einzuhalten.

In Deutschland ist derzeit nicht beabsichtigt, verbindliche Höchstgrenzen festzulegen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bezeichnete Anfang des Jahres in einer Stellungnahme die Transfettsäuren zwar als „unerwünschte Bestandteile unserer Nahrung“, verweist aber darauf, dass der Verbraucher im Vergleich zu anderen ungesunden Fettsäuren nur geringe Mengen an Transfetten verzehrt.