Neue Vorwürfe im Fall Siegburg

SIEGBURG taz ■ Nach dem Foltermord in der JVA Siegburg prüft jetzt die Staatsanwaltschaft Bonn, ob zwei der Beschuldigten zur Tatzeit unnötigerweise in der Zelle des späteren Opfers untergebracht waren. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Focus hätten zwei der drei mutmaßlichen Täter gar nicht in der Zelle sein dürfen. Wegen der Renovierung ihrer alten Schlafstätte seien sie nur vorübergehend in die andere Zelle verlegt worden. In der JVA Siegburg war ein 20-jähriger Häftling in der Nacht zum 12. November von seinen drei Zellengenossen stundenlang gequält und schließlich dazu gezwungen worden, sich zu erhängen. NAW