Neues Bleiberecht für Flüchtlinge

DÜSSELDORF taz ■ In Nordrhein-Westfalen ist das neue Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge gestern per Erlass des NRW-Innenministeriums in Kraft getreten. Die Regelung, auf die sich die Innenminister der Länder Mitte November geeinigt hatten, sieht vor, dass Flüchtlinge ein Aufenthaltsrecht bekommen, wenn sie als Familien seit sechs Jahren oder als Alleinstehende seit acht Jahren in Deutschland leben. Voraussetzung ist allerdings, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können, was auf die meisten nicht zutrifft. Flüchtlingsorganisationen und Kirchen hatten den Beschluss der Minister daher als zu restriktiv kritisiert. SUG