Beförderungs-Chaos

Im Kulturressort kann man schnell was werden: Es genügt, die Arbeit zu machen, die im Chaos liegen bleibt

Das Organisations-Wirrwarr im Kulturressort hat einer ursprünglich nur befristet angestellten Sekretariatsmitarbeiterin von Kulturstaatsrätin Elisabeth Motschmann binnen vier Wochen einen Sprung über vier Gehaltsstufen bis in den dauerhaften Höheren Dienst ermöglicht. Das räumte Kultursenator Jörg Kastendiek (CDU) gestern in der Bürgerschaft ein. Von einer „Vetternwirtschaft“, wie bisweilen behauptet, könne aber keine Rede sein. Vielmehr habe es im Frühjahr 2005 im Kulturressort eine „personelle Unterbesetzung“ gepaart mit einer „überdurchschnittlichen Häufung von Krankheitsfällen“ und einem „extremen Arbeitsanfall“ gegeben, erläuterte er. Es sei daher „faktisch unvermeidbar“ gewesen, dass die befristet angestellte und mit Motschmann gut befreundete Mitarbeiterin – eingestellt ursprünglich für einfache Aufgaben im Zusammenhang mit der „Restrukturierung des Ressorts“ – im Mai 2005 auch „Regelaufgaben“ in deren Zuständigkeitsbereich übernommen habe. Daraus habe sich dann, „arbeitsrechtlich zwingend“, ihr Anspruch auf Entfristung ihres Arbeitsvertrages und Höhergruppierung ergeben.

Eine „persönliche Einflussnahme“ auf diese Entscheidung schloss Kastendiek für sich selbst zumindest aus: Die neuen Aufgaben seien der Mitarbeiterin bereits zum 1. Mai 2005 und damit vor seinem Amtsantritt übertragen worden. Eine „bewusste Strategie“, auf diese Weise außerplanmäßige – und kostenträchtige – Beförderungen durchzusetzen, wollte er ebenfalls nicht erkennen: „Das kann ich ausschließen.“

Trotzdem, versprach er, wolle er „aus Fehlern lernen“. Künftig werde man bei allen Änderungen von Aufgabenbeschreibungen „noch schärfer aufpassen“ und „erhöhte Sensibilität“ walten lassen – damit nicht noch mehr MitarbeiterInnen sich auf einmal in höhere Besoldungsstufen klagen könnten.

Eine „Fehleinschätzung“ sei es darüber hinaus gewesen, den Personalrat nicht zu beteiligen, sondern ihm die Entfristung des Arbeitsvertrags und die Beförderung lediglich im Nachhinein anzuzeigen, räumte Kastendiek ein. Nach einem entsprechenden Urteil des Verwaltungsgerichts habe er seine Auffassung in dieser Frage inzwischen „korrigiert“, gab Kastendiek bekannt. Das Mitbestimmungsverfahren werde nun nachgeholt.

Die Einstellung und Beförderung an sich allerdings ist, so heißt es, nicht mehr rückgängig zu machen. Was also passiert, wenn der Personalrat ihr nicht zustimmt? „Das ist eine spekulative Frage“, sagt Kastendiek. sim