Klage abgewiesen

Gericht: Rechte der Grundeigentümer werden durch Kohleabbau in der Zeche Walsum nicht verletzt

LEIPZIG/VOERDE taz ■ Die Klage von Privatklägern und der Stadt Voerde gegen den Rahmenbetriebsplan Walsum der Bezirksregierung Arnsberg ist vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig gestern abgewiesen worden. Das Gericht sah weder die Stadt noch die Grundstückseigentümer in ihren Rechten verletzt. Das Bundesberggesetz räume der Bezirksregierung nicht die Möglichkeit ein, Maßnahmen an Deichen und andere Folgemaßnahmen im Rahmenbetriebsplan mit zu regeln.

Die Bürgerinitiative Bergbaubetroffener (BiB) und die Stadt Voerde zeigten sich enttäuscht über die Entscheidung. „Das ist eine Niederlage“, sagte der Voerder Bürgermeister Leo Spitzer (CDU). „Wir sind schon enttäuscht, dass sich das Gericht rein formal auf das Bergrecht zurückgezogen hat“, befand der Vorsitzende der BiB, Klaus Friedrichs. Nach dem Bergrecht muss der Grundeigentümer den von der Bergbehörde rechtmäßig zugelassenen Abbau der Lagerstätte und eventuell entstehende Bergschäden dulden, solange es ein übergeordnetes volkswirtschaftliches Interesse gibt.

Das Gericht habe wohl Bedenken gehabt, ein richtungsweisendes Urteil für die anderen Bergwerke zu fällen, sagte Friedrichs. Nun werde man einen Gang vor den Europäischen Gerichtshof prüfen. Das Bergwerk Walsum wird im Sommer 2008 geschlossen. Landesregierung und Deutsche Steinkohle hatten sich darauf im Sommer geeinigt.

Bezirksregierung und Beschäftigte reagierten mit Zufriedenheit auf den Richterentscheid. „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt“, sagte Bezirksregierungssprecher Andreas Nörthen. Auch beim Walsumer Betriebsrat Michael Hörning herrschte Erleichterung über die Entscheidung. „Die Deichsicherheit wurde bestätigt.“ ALEXANDER FLORIÉ