Das Aushängeschild

Zwei Worte weniger machen künftig eine unbegrenzte Amtszeit für den Landesdatenschutzbeauftragten in Schleswig-Holstein möglich. Die zwei Worte lauten „nur einmal“ – und werden aus Paragraf 35, Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes gestrichen: „Die Wiederwahl ist nur einmal zulässig“, so steht es da bisher.

Das Streichen der zwei Worte hat am Mittwoch der Innenausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags mit der Einstimmen-Mehrheit der rot-grün-blauen Regierung beschlossen; nächste Woche wird der Landtag wohl Gleiches tun. Es wird also kommen, was Kritiker – etwa aus den Reihen der CDU oder der Piraten – gern die „Lex Weichert“ nennen.

Seit 2004 ist Thilo Weichert Landesdatenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein und gehört vor allem wegen seines Engagements gegen Facebook oder Google Street View zu den bundesweit bekanntesten seiner Art. Er hat das vor knapp 15 Jahren gegründete Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz maßgeblich geprägt und dort will man ihn nun gern halten, als Aushängeschild gewissermaßen.

Einmal ist der Jurist und Politologe bereits wiedergewählt worden – und hätte nach den bisherigen Regeln nach zehn Jahren aus dem Amt scheiden müssen. Nun wird er wohl auch über den kommenden Herbst hinaus bleiben dürfen. Denn es gilt als sicher, dass die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und SSW ihn gemeinsam vorschlagen und dann auch wählen werden. Die anderen Fraktionen werden keine eigenen Kandidaten ins Rennen schicken und eine öffentliche Ausschreibung um das Amt gibt es auch nicht.

In den meisten Bundesländern können Datenschutzbeauftragte unbegrenzt oft wiedergewählt werden. Schleswig-Holstein hatte sich ganz bewusst dagegen entschieden: um die Unabhängigkeit des Amtes zu stärken. „Ich habe schon signalisiert, dass ich weitermachen will“, sagt Weichert. Er sei bisher unabhängig und werde das auch in einer dritten Amtszeit bleiben.  ILK