Fleischhändler muss ins Gefängnis

Chef der Deggendorfer Frost bekommt vier Jahre und drei Monate Haft, da er Schlachtabfälle als Lebensmittel verkaufte

MEMMINGEN taz ■ Er verkaufte in großen Mengen Schlachtabfälle, die für den Menschen ungenießbar sind – nun muss Rolf-Hermann Keck vier Jahre und drei Monate ins Gefängis. Zudem darf er drei Jahre und sechs Monate nicht mehr in der Lebensmittelbranche arbeiten. So urteilte gestern das Memminger Landgericht.

Richter Götz Helms befand den Fleischmanager des Betrugs in 49 Fällen für „schuldig“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 40-jährige Kaufmann hat rund drei Jahre lang die Deggendorfer Frost GmbH geleitet. Mittlerweile ist die Firma pleite.

Vor knapp zwei Jahren fiel der Betrieb den Zollfahndern aus Lindau auf. Die Entdeckung führte zum ersten großen Skandal um ekliges Fleisch in Deutschland. Denn der einschlägig vorbestrafte Keck führte große Mengen Schweineschwarten nach Deutschland ein, die für den Verzehr nicht mehr geeignet waren. Dann etikettierte er sie einfach um – zu lebensmitteltauglicher Ware für die Herstellung von Gelatine. Außerdem lieferte er Gerippe von Hühnern, die nach ihrer maschinellen Schlachtung und Zerlegung übrig blieben, an Lebensmittelbetriebe.

Diese Schlachtabfälle gehören jedoch zur sogenannten K-3-Ware, die üblicherweise so deklariert wird: „Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet, Schlachtnebenprodukte Kategorie-3-Material“. Sie dürfen zu Tierfutter, aber nicht zu Lebensmitteln verarbeitet werden. Die Staatsanwaltschaft wies nach, dass Keck 370 Tonnen dieser Geflügelreste und 380 Tonnen Schweineschwarten verschoben hat. Der Angeklagte habe die gesamte Fleischbranche in Verruf gebracht, sagte Staatsanwältin Ulrike Straub gestern – „es geht hier schlicht und einfach um Abfall“.

Die Verteidiger des Ex-Geschäftsführers hatten Freispruch gefordert. Sie versuchten, die Gelatine-Industrie für die Schiebereien verantwortlich zu machen. Denn aus ihrer Sicht hätten die Käufer der Ware ausdrücklich lebensmitteltaugliche Schweineschwarten bestellen müssen – „haben sie aber nicht getan“, so ein Verteidiger. Und zu den Geflügelresten erklärte er: Anders als die Staatsanwaltschaft annehme, „habe es sich um genusstaugliches Material gehandelt“.

Der Verurteilte gab sich bis zuletzt unschuldig – und lächelte. Sein Verhalten veranlasste die Anwälte zu der Erklärung, ihr Mandant habe „sich gar nicht über das Gericht lustig gemacht“. Sie wollen jetzt Revison beim Bundesgerichtshof einreichen. KLAUS WITTMANN