Zelle heißt jetzt Zimmer

SICHERUNGSVERWAHRUNG In der Hamburger JVA Fuhlsbüttel stehen die ersten Plätze bereit. In den nächsten Wochen werden sie bezogen

Sie sind etwa 17 Quadratmeter groß und lassen an Jugendherbergen denken: Am Donnerstag stellte Hamburgs Innensenator Heino Vahldieck die neuen Zimmer für Sicherungsverwahrte in der Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel vor. Sicherungsverwahrung wird für Gefangene angewandt, die ihre Strafe bereits abgesessen haben, von denen die Gerichte aber annehmen, dass sie weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Die Zwangsunterbringung wurde zum 1. Januar dieses Jahres auf Druck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte reformiert, seitdem ist eine getrennte Unterbringung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten nötig.

Die JVA Fuhlsbüttel verfügt nun insgesamt über 31 Zimmer auf drei Stockwerken, in denen Sicherungsverwahrte untergebracht werden können. Der Bau hatte im August 2009 begonnen und kostete rund eine Millionen Euro. In den Zimmern befinden sich neben Bett, Schreibtisch und Wandregalen auch eine Couch, ein Kleiderschrank sowie ein eigenes Badezimmer mit WC und Waschbecken.

„Es handelt sich hier nicht um Zellen, sondern um Zimmer“, sagt Peter Karras, Vollzugsleiter in der JVA Fuhlsbüttel. Die Sicherungsverwahrung solle den Gefangenen zur Eigenständigkeit verhelfen. So dürften sie im Garten Gemüse anbauen und selbstständig kochen. Im Unterschied zu Strafgefangenen seien die Besuchszeiten länger. Sicherungsverwahrte hätten Zugang zu einem Gemeinschaftsraum und dürften Pakete empfangen, so Karras weiter.

Die Praxis der Sicherheitsverwahrung in Deutschland ist umstritten. Erst am gestrigen Donnerstag rügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erneut das Vorgehen, die Sicherungsverwahrung nach einer Verurteilung nachträglich anzuordnen. Das Gericht gab damit vier deutschen Sexualstraftätern Recht, die gegen ihre Sicherungsverwahrung geklagt hatten.

Die Hamburger Strafverteidigerin Leonore Gottschalk-Solger verteidigt Mandanten, die wegen schwerer Straftaten angeklagt sind. „Es kann nicht sein, dass diese Maßnahme lediglich auf Verdacht angewandt wird“, sagt sie. Die Prüfung müsse wesentlich individueller gehandhabt werden. GOB