KfW-Bank fördert wieder Teilsanierungen

ZUSCHÜSSE Ab dem 1. März gibt es vom Staat wieder bis zu 2.500 Euro Hilfe bei energetischen Sanierungen. Voraussetzung ist das Gutachten eines Sachverständigen, die Hamburger Verbraucherzentrale berät dazu

Im August letzten Jahres kam die Enttäuschung: Weil der Bund über keinerlei entsprechende Mittel mehr verfügte, musste die KfW-Bank die finanzielle Förderung von energetischen Baumaßnahmen einstellen. Wer seine geplanten Sanierungen in diesem Zug aufs Abstellgleis verschoben hat, kann jetzt aufatmen: Ab dem 1. März werden klimafreundliche Sanierungen wieder mit bis zu 2.500 Euro unterstützt.

Darunter fallen Maßnahmen wie die Wärmedämmung von Wänden, Erneuerungen von Fenstern oder auch die Sanierung von Heizungsanlagen. Stefanie Bender, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Hamburg, rät dazu, derartige Schritte gegebenenfalls zu kombinieren: „Wenn sich in schlecht gedämmten Außenwänden eines Hauses Kondenswasser bildet, kann es sinnvoll sein, mit der Erneuerung der Fenster auch die dazugehörige Außenwand zu dämmen.“

Damit die KfW die Gelder gewährt, braucht man das Gutachten eines Sachverständigen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat zur Beratung eine Energie- und Klimahotline eingerichtet, die von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gefördert wird. Außerdem bietet die Verbraucherzentrale ab dem 27. Januar drei Termine, bei denen sich die Bürger im direkten Gespräch mit Energieberatern und Architekten umfassend über energieeffizientes Bauen und Modernisieren informieren können. Telefonische Anmeldungen hierfür unter: 040 / 24 83 22 50. GOB Energie- und Klimahotline der Verbraucherzentrale: ☎ 040 / 248 32 250. Weitere Informationen zu den Veranstaltungsterminen unter: www.vzhh.de. E-Mail: klima@vzhh.de