Verstoß gegen Datenschutz

Regelungen zur Abwicklung des Hausarztvertrags in Schleswig-Holstein verstoßen nach Ansicht von Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht gegen den Datenschutz. Sie zwängen Ärzte dazu, sensible Patientendaten an die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft und deren Dienstleister weiterzugeben, hieß es in einem Beschluss (AZ 4 MB 56/10). Das Kieler Datenschutzzentrum hatte die vorgesehene Datenweitergabe der Hausärzte untersagt, weil sie Mediziner zum Verletzen ihrer Schweigepflicht zwinge. Dagegen zog der Hausärzteverband vor Gericht und verlor.  (dpa)