Filmen im Heim: keine Kündigung

MÜNCHEN dpa ■ Heimliche Filmaufnahmen im Pflegeheim sind laut Landgericht München I kein Grund für die außerordentliche Kündigung eines Heimvertrags. Es wies gestern die Räumungsklage eines Heimbetreibers gegen eine 96-jährige Bewohnerin ab. Der Sohn der Frau hatte Ende 2004 eine Kamera im Christbaum installiert. Nachdem die Bilder im Januar 2005 in einer Sendung über Pflegeskandale auf RTL liefen, kündigte der Heimbetreiber den Vertrag. Eine weitere Kündigung folgte wegen Zahlungsrückstands. Die versteckte Kamera und die Veröffentlichung seien ein massiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter, so der Heimbetreiber. Die Darstellung habe eine massive Rufschädigung bewirkt. Der Sohn der Frau sagte dagegen, es habe an genügend Flüssigkeitszufuhr und Wundversorgung gefehlt. Die Station sei chronisch unterbesetzt gewesen. Dies habe die Kamera und die Reduzierung des Heimentgelts gerechtfertigt. Die Veröffentlichung der Bilder sei das letzte Mittel gewesen, da die Heimleitung sich nicht gesprächsbereit gezeigt habe.