kinderlärmverordnung
: Geschmacksneutral und wirkungsfrei

Das war wohl nichts: Die von der CDU gestern vorgelegte Kinderlärmverordnung verfehlt mit Bravour ihr Ziel. Sie ist allenfalls – wie auch die Union betont – eine „Willensbekundung“ für ein harmonisches Miteinander von Kindern und Erwachsenen. Ein solcher Appell gehört zwar in jedes Wahlprogramm, mit Sicherheit aber nicht in ein Gesetz.

Kommentarvon Marco Carini

Für das Ziel, die sich mehrenden juristischen Konflikte zwischen Kindergärten und Anwohnern zu entschärfen, taugt der windelweiche Passus nicht. So begrenzt er seine Reichweite ohne Not auf „durch kindliches Spielen erzeugten Lärm“, lässt aber andere Krachursachen, wie etwa den Bring- und Abholverkehr oder Kinderlärm, der nicht durch Spiel entsteht, außer acht. Gerade die zusätzlichen Autoverkehre spielten aber in den juristischen Auseinandersetzungen um die Existenz der Kitas „Kokopelli“ und „Marienkäfer“ eine bedeutende Rolle.

Und dass Kinderlärm „nicht generell unterdrückt werden kann“, ist eine Binsenweisheit, die aber für den Ausnahmefall – und nur darum geht es – den Richtern keinerlei Entscheidungshilfen gibt. Rechtssicherheit wird so nicht geschaffen. Wenn die Opposition deshalb von einem „Placebo“ spricht, hat sie recht.

Diese Regelung ist nicht nur absolut geschmacksneutral, sondern auch völlig wirkungsfrei.