Ganz viel Lärm um gar nichts

Ein CDU-Vorstoß will Nachbarschaftsklagen gegen Kindergärten erschweren. Die rot-grüne Opposition beklagt Wischiwaschi-Formulierungen und sieht durch neue Regelung auch weiterhin keine Rechtssicherheit für Kitas

Gleich zwei Fliegen würde Stefanie Strasburger gerne mit einer Klappe schlagen. „Wir wollen eine Willensbekundung abgeben, das Kinderlärm gebilligter Lärm sein muss, und den Richtern eine Hilfestellung bei ihren Entscheidungen geben“, erklärt die jugendpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion die Zielrichtung der von ihr gestern vorgestellten Gesetzesinitiative. Nachdem gleich zwei Mal in den vergangenen Monaten lärmempfindliche Anwohner von Kindergärten gegen deren Betrieb vor Gericht zogen, soll eine Neuregelung des Landessozialgesetzes jetzt Lärmklagen erschweren. Voraussichtlich im Februar soll das Hamburger Stadtparlament über die Novelle entscheiden.

Der von Strasburger vorgelegte Entwurf enthält nur zwei recht allgemein gehaltene Sätze. Er betont dass „durch kindliches Spielen erzeugter Lärm im Bereich von Kindertageseinrichtungen oder Schulen“ nicht „generell unterdrückt oder auch nur beschränkt werden kann“ und damit als „selbstverständlicher Ausdruck kindlicher Entfaltung hinzunehmen“ sei. Lärmgrenzwerte wollte die CDU dabei nicht festlegen, weil solche, so Strasburger, „Anwohner möglicherweise erst zum Klagen ermuntern“ würden. Damit werde der neue Paragraph bei zukünftigen Lärmklagen, „den Richtern ihre Ermessensentscheidung nicht abnehmen“, aber vielleicht doch in die gewünschte „Richtung lenken“.

Für die rot-grüne Opposition ist das zu dünn. „Es fehlt nicht an Appellen an ein harmonisches Miteinander, sondern an Rechtssicherheit“, sagte SPD-Fraktionschef Michael Neumann und kündigte an, „einen eigenen Gesetzentwurf in die Beratungen einzubringen“. Auch die GAL wird mit einer eigenen Gesetzesinitiative in die Parlamentsdebatte gehen. Ihr Umweltexperte Christian Maaß hält die CDU-Vorlage für bloße „Symbolpolitik“. Strasburger habe „eine Wischiwaschi-Formulierung vorgelegt, mit der kein Gericht etwas anfangen kann“. Marco Carini