Zum Fest kein Geld

Vor der Hartz-IV-Reform erhielten Sozialhilfeempfänger noch ein Weihnachtsgeld in Höhe von 75 Euro. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe vor zwei Jahren hat sich dies geändert: Die Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Weihnachtsbeihilfe, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Anfrage mitteilte. Das Geld für Weihnachtsgeschenke sei bereits im monatlichen Regelsatz von 345 Euro enthalten. „Für Weihnachten müssen sich die Arbeitslosengeld-II-Empfänger etwas aufsparen“, sagte eine BA-Sprecherin. Im Internet rufen Erwerbsloseninitiativen dazu auf, dennoch einen Antrag zu stellen. Doch die Chancen auf Erfolg sind gering. Entsprechende Klagen vor Sozialgerichten wurden bereits abgeschmettert. Einzelne Kommunen könnten aber, wie das Beispiel Burghausen zeigt, von dieser Regel abweichen und von sich aus Weihnachtsgeld bezahlen.