Neues Gleichstellungsgesetz

REFORM Im öffentlichen Dienst soll künftig das unterrepräsentierte Geschlecht bevorzugt werden

„Das Gesetz nimmt künftig beide Geschlechter in den Blick“

JANA SCHIEDECK, JUSTIZSENATORIN

Hamburgs SPD-Senat will die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst über ein neues Gesetz vorantreiben. Hamburg sei „als Arbeitgeberin in der Pflicht, eine besondere Vorbildfunktion wahrzunehmen, was die Gleichstellung von Männern und Frauen angeht“, begründete Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) am Dienstag den Vorstoß.

Durch die noch von der Bürgerschaft zu beschließende Reform des Gleichstellungsgesetzes von 1991 soll aber nicht nur eine bessere Chancengleichheit von Frauen und Männern erreicht werden. Es sollen auch mehr Frauen in Spitzenämter gelangen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöht werden. Betroffen sind laut Senat alle 80.000 Beschäftigten der Freien und Hansestadt sowie die rund 57.000 Mitarbeiter der öffentlichen Unternehmen.

„Das Gesetz nimmt künftig beide Geschlechter (...) in den Blick“, betonte Schiedek. Konkret bedeute dies, dass nicht allein Frauen, sondern das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht bevorzugt werden soll. Liegt etwa der Frauen- oder Männeranteil über 60 Prozent, sollen künftig bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Bewerber des jeweils anderen Geschlechts eingestellt werden.

Nach Überzeugung der Senatorin kommt dies dennoch vor allem qualifizierten Frauen zugute, da deren Anteil in Führungspositionen bei rund 39 Prozent sowie bei Spitzenjobs mit einer Vergütung von mindestens 5.700 Euro im Monat bei nur 17 Prozent liege. Umgekehrt hätten Männer etwa in Kitas oder Grundschulen bessere Karten, erklärte Personalamtsleiterin Bettina Lentz.  (dpa)