UN-Chef hat nichts gegen Todesstrafe

Äußerungen des neuen UNO-Generalsekretärs zur Exekution Saddam Husseins lösen Befürchtungen über seine Haltung zur Todesstrafe aus. 129 Mitgliedstaaten haben sie inzwischen abgeschafft oder wenden sie zumindest nicht mehr an

AUS GENF ANDREAS ZUMACH

Ist der neue UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon im Unterschied zu seinem Vorgänger Kofi Annan und einer großen Mehrheit der 192 UNO-Staaten kein Gegner der Todesstrafe? Dies würde bedeuten, dass der 62-jährige Südkoreaner die Haltung der beiden Vetomächte USA und China, die im letzten Herbst im UNO-Sicherheitsrat die entscheidenden Weichen für seine Wahl zum Generalsekretär stellten, teilt. Entsprechende Spekulationen und Befürchtungen löste Ban an seinem ersten Amtstag mit der Weigerung aus, das am vergangenen Samstag vollzogene Todesurteil gegen den irakischen Exdiktator Saddam Hussein zu kritisieren. Auf die Frage eines Journalisten, ob die Todesstrafe „angemessen“ gewesen sei, erklärte Ban am Dienstag beim Betreten der New Yorker UNO-Zentrale wörtlich: „Saddam Hussein war verantwortlich für die Verübung abscheulicher Verbrechen und unbeschreibbarer Grausamkeiten. Wir sollten niemals die Opfer dieser Verbrechen vergessen. Die Frage der Todesstrafe muss jedes UNO-Mitglied selber entscheiden.“

Bans Vorgänger Annan hatte sich hingegen deutlich gegen die Todesstrafe bekannt und Bemühungen zu ihrer weltweiten Ächtung unterstützt. Im Herbst 2004 lehnte Annan das Gesuch um Beistand von UNO-Juristen für das irakische Sondertribunal, das Saddam Hussein zum Tode verurteilte, mit der Begründung ab, die UNO könne „keine nationalen Gerichte unterstützen, in deren Statut die Todesstrafe vorgesehen ist“.

Annan konnte sich darauf berufen, dass die Verhängung der Todesstrafe bereits in den Statuten der 1993 und 1994 vom Sicherheitsrat eingesetzten Kriegsverbrechertribunale für Exjugoslawien und Ruanda sowie des 1998 von 122 Staaten beschlossenen Internationalen Strafgerichtshofes ausgeschlossen wurde. Seit Ende des Kalten Krieges gibt es unter den 192 UNO-Staaten eine ständig wachsende und inzwischen deutlich mehrheitliche Ablehnung der Todesstrafe.

Inzwischen haben 129 Staaten die Todesstrafe aus ihrem Strafgesetzbuch gestrichen oder wenden sie in der Praxis nicht mehr an. Ein bereits 1989 von der Generalversammlung in New York verabschiedetes Zusatzprotokoll zum internationalen Pakt über zivile Menschenrechte sieht die weltweite Ächtung der Todesstrafe vor. Dieses Zusatzprotokoll wurde bislang allerdings erst von 60 Staaten ratifiziert und von sieben weiteren unterschrieben. Italien forderte die deutsche EU-Präsidentschaft letzte Woche zu einer Initiative in der UNO auf, mit der die Zahl der Ratifizierungen des Protokolls im ersten Halbjahr 2007 deutlich erhöht werden soll. Die UNO-Menschenrechtskommission in Genf verabschiedet seit 1994 jedes Jahr mit Mehrheit und gegen die Stimmen der USA und Chinas einen Resolutionsantrag der EU zur Ächtung der Todesstrafe.

Bans Äußerungen zur Todesstrafe bedeuteten „keine Abkehr von der bisherigen UN-Linie“, betonte die Sprecherin des Generalsekretärs, Michele Montas. Sie räumte jedoch ein, dass es „Klärungsbedarf“ gebe.