Abschiebung aufgeschoben

FLÜCHTLINGSLAGE

In der Nacht zu Mittwoch sollte Ashraf O. abgeschoben werden, nach Ungarn. Von dort war der Sudanese nach Deutschland gelangt – weil in Ungarn die Lebensumstände für Flüchtlinge unmenschlich sind, wie es die Organisation Pro Asyl bestätigt. Mehrere Verwaltungsgerichte hätten Abschiebungen dorthin abgelehnt, sagt auch O.s Anwalt Dieter Priem.

In der Flüchtlingsunterkunft Heideruh im niedersächsischen Buchholz kam O. unter, fand auch Freunde, die sich dafür stark machen wollten, dass er bleiben darf. Sein Anwalt stellte einen Eilantrag, aber der Flug war schon gebucht: Mittwochnacht sollte es losgehen. Aber Ashraf O. ist noch immer in Deutschland.

Bis hier hin sind sich Behörden und Flüchtlingsunterstützer einig. Johannes Freudewald, Sprecher des Landkreises Harburg, gibt an, dass die Polizei am Dienstagnachmittag nach Ashraf habe sehen wollen: um sich zu vergewissern, dass der 34-Jährige fertig ist mit Packen und Verabschieden. Außerdem habe man ihm den endgültigen Termin nennen wollen. Jedoch sei Ashraf O. nicht da gewesen, den Beamten sei gesagt worden, man wisse nicht, wo er sei, aber er komme am selben Tag wohl nicht mehr zurück. Und so sei auch die Polizei in der Nacht gar nicht mehr nach Heideruh gekommen, um ihn abzuholen.

Dort stellen die Leute die Sache anders dar: Ja, es seien Polizisten dagewesen, am Dienstagnachmittag. Sie hätten sich aber nur nach dem angekündigten Protest erkundigt. Der Name „Ashraf“ sei nie gefallen, es habe niemand nach seinem Aufenthaltsort gefragt. Von Mitternacht bis sechs Uhr morgens hätten Demonstranten auf die Beamten gewartet– vergebens.

Zwischenzeitlich war die Rede davon, gegen O. sei Haftbefehl ergangen, immerhin habe er sich ja der Abschiebung entzogen. Das berichtete der Radiosender FFN – ein Missverständnis.

Ashraf O. ist inzwischen weg aus Heideruh: Die jüdische Gemeinde im schleswig-holsteinischen Pinneberg hat dem Moslem „Kirchenasyl“ gewährt. Das ist zwar kein offizieller Status, aber „man werde nicht anfangen, in Kirchen zu gehen“, sagt Freudewald.

Anwalt Priem zufolge darf O. sein Asylverfahren in Deutschland betreiben, wenn er zu einem bestimmten Zeitpunkt sechs Monate im Land gelebt hat. Diese Frist ende Anfang August. Jetzt weiß die Behörde wenigstens, wo er ist.  FCK