Freude über Ökostrom-Urteil

ENERGIE Ausländische Anlagen haben kein Recht auf Förderung, urteilt der Europäische Gerichtshof. Auch das deutsche EEG ist damit wohl rechtmäßig

BERLIN taz | EU-Staaten sind nicht verpflichtet, importierten Ökostrom aus ausländischen Anlagen genauso zu vergüten wie den im eigenen Land erzeugten. Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof für große Erleichterung auch in der Bundesregierung gesorgt. „Das Urteil schafft Rechtssicherheit für die erforderlichen nationalen Fördersysteme“, erklärte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Ein anderes Urteil hätte möglicherweise erhebliche Mehrkosten für deutsche Stromkunden (EEG) bedeutet.

Gabriel geht davon aus, dass nun auch ein Streit zwischen Deutschland und der EU beigelegt wird, der ebenfalls ausländischen Ökostrom betrifft und bisher verhindert hat, dass die EU die EEG-Reform billigt.

Neben der Regierung lobten auch Opposition, Industrie und Ökostrom-Branche das Urteil in seltener Einmütigkeit. MKR

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