NRW-Gesetz vor Kadi

Das neue Verfassungsschutzgesetz soll vor dem Bundesverfassungsgericht landen. „Privatsphäre verletzt“

DÜSSELDORF taz ■ Karlsruhe soll das neue NRW-Verfassungsschutzgesetz kippen. Die Mülheimer Bürgerrechtlerin und Autorin Bettina Winsemann zieht vor das Bundesverfassungsgericht, um das gerade novellierte Landesgesetz zu stoppen. Es sieht vor, dass sich die Staatsbeamten künftig in private Computer hacken dürfen. NRW ist das erste Bundesland, dass Online-Durchsuchungen zulässt.

„Der Gesetzgeber missachtet klare Vorgaben des höchsten deutsches Gerichtes“, sagt Fredrik Roggan. Der Berliner Rechtsanwalt bereitet die Klage vor und ist stellvertretender Bundesvorsitzender der Humanistischen Union. „Die Verfassungsschützer dringen in den Kernbereich des privaten Lebens ein“, sagt Roggan. Dabei habe das Bundesverfassungsgericht längst entschieden, dass insbesondere die Kommunikation mit Personen des Vertrauens, zum Beispiel Email-Wechsel mit der Partnerin oder dem Partner, absolut geschützt ist. „Der Staat hat darauf keinen Zugriff“, sagt Roggan.

NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) wird die Klage wenig überraschen. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes im Dezember sagte seine Sprecherin Dagmar Pelzer: „Es wird mit Sicherheit eine Reaktion des Bundesverfassungsgerichtes geben.“ Auch Wolfs Parteifreunden haben reagiert: So kritisierte die liberale Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger das Werk als „schlimmer als der Lauschangriff.“

Anwalt Roggan ist sich sicher, dass die Klage in Karlsruhe angenommen wird. „Es ist eine unmittelbare Grundsatzfrage, von der jeder Bürger betroffen sein kann.“ Ein Urteil erwartet er allerdings erst in „einigen Jahren.“ Bis dahin dürfen die nordrhein-westfälische VerfassungsschützerInnen die Festplatten der BürgerInnen schon durchforsten.

ANNIKA JOERES